Energie & Heizung · · 10 Min. Lesezeit

Heizungsförderung Deutschland 2026: BEG, KfW & BAFA komplett erklärt

Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch: BEG-Förderung, KfW 458, Klimabonus und Speed-Bonus in Deutschland 2026. Beträge, Voraussetzungen und Antragsweg.

Die Heizungsförderung in Deutschland gehört zu den großzügigsten in Europa: Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten übernimmt der Staat, wenn du deine fossile Heizung gegen ein klimafreundliches System tauschst. Seit 2024 läuft die Förderung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Antragsstellung erfolgt über das BEG-Portal. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Zuschüsse es 2026 gibt, wie sich die verschiedenen Boni zusammensetzen und wie du den Antrag korrekt stellst.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was gilt 2026?

Seit Januar 2024 schreibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Regelung greift gestaffelt:

  • Neubauten in Neubaugebieten: Sofort seit Januar 2024.
  • Großstädte (über 100.000 Einwohner): Ab Mitte 2026 gilt die Pflicht, wenn die Kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Kleinere Gemeinden: Spätestens ab Mitte 2028.

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Tausch wird erst dann zur Pflicht, wenn die Heizung irreparabel defekt ist oder bei Konstanttemperaturkesseln das Alter von 30 Jahren überschritten wird. Wer jetzt freiwillig tauscht, profitiert von den höchsten Fördersätzen.

Die BEG-Heizungsförderung im Detail

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm. Seit 2024 wird der Heizungstausch über die KfW mit dem Programm KfW 458 gefördert. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen.

Die Förderstruktur

BausteinFördersatzFür wen?
Grundförderung30 %Alle Eigentümer beim Tausch auf ein erneuerbares Heizsystem
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung freiwillig austauschen
Einkommensbonus30 %Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro/Jahr
Effizienzbonus5 %Bei Nutzung von natürlichem Kältemittel (Wärmepumpe) oder Wärmequelle Wasser/Erdreich
Maximalförderung70 %Höchstmögliche Kombination der Boni

Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es Zuschläge: 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro für jede weitere.

Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet komplett installiert 28.000 Euro. Alle 28.000 Euro liegen unter dem Förderhöchstbetrag von 30.000 Euro und werden berücksichtigt.

Szenario 1: Eigentümer mit altem Gaskessel, Einkommen über 40.000 Euro

  • Grundförderung: 30 % = 8.400 Euro
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % = 5.600 Euro
  • Effizienzbonus (natürliches Kältemittel): 5 % = 1.400 Euro
  • Gesamtförderung: 55 % = 15.400 Euro
  • Eigenanteil: 12.600 Euro

Szenario 2: Eigentümer mit altem Ölkessel, Einkommen unter 40.000 Euro

  • Grundförderung: 30 % = 8.400 Euro
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % = 5.600 Euro
  • Einkommensbonus: 30 % = 8.400 Euro — aber gedeckelt auf 70 % Gesamtförderung
  • Gesamtförderung: 70 % = 19.600 Euro
  • Eigenanteil: 8.400 Euro

Welche Heizungen werden gefördert?

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser)
  • Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz mit Pufferspeicher)
  • Solarthermie (als Heizungsunterstützung)
  • Fernwärmeanschluss
  • Brennstoffzellenheizung
  • Innovative Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien

Nicht gefördert werden Gasheizungen — auch keine H2-ready-Modelle.

Den Klimageschwindigkeitsbonus verstehen

Der Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) ist der attraktivste Baustein neben der Grundförderung. Du bekommst ihn, wenn du eine funktionierende fossile Heizung freiwillig austauschst. Konkret:

  • Deine bestehende Gas- oder Ölheizung ist noch betriebsfähig.
  • Du tauschst sie trotzdem gegen ein erneuerbares System.
  • Der Bonus gilt für Ölheizungen und für Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Der Bonus ist zeitlich gestaffelt: Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte. Wer 2026 oder 2027 tauscht, erhält noch die vollen 20 Prozent.

Ergänzende Förderung für Biomasseheizungen

Wer sich für eine Pelletsheizung, eine Hackschnitzelanlage oder einen wasserführenden Kaminofen entscheidet, kann zusätzlich zur BEG-Förderung den Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro erhalten — vorausgesetzt, die Anlage unterschreitet die Emissionsgrenzwerte für Staub von 2,5 mg/m3.

KfW-Ergänzungskredit (KfW 358/359)

Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für den Heizungstausch:

  • Kreditbetrag bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinssatz deutlich unter Marktniveau (variiert nach Laufzeit und Bonität)
  • Für Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 Euro gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil
  • Laufzeiten zwischen 4 und 35 Jahren

Dieser Kredit ist besonders attraktiv, wenn du neben dem Heizungstausch weitere Sanierungsmaßnahmen planst — etwa Dämmung, Fensteraustausch oder Dachsanierung.

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Förderung

  1. Energieberater einschalten: Für die BEG-Förderung brauchst du einen Energie-Effizienz-Experten (dena-gelistet). Dieser erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und bestätigt, dass die geplante Heizung förderfähig ist. Kosten: 1.500 bis 3.000 Euro — selbst förderfähig mit bis zu 80 Prozent Zuschuss über das BAFA.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Du darfst einen Vertrag mit dem Heizungsbauer abschließen, aber der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten — also den Vorbehalt, dass die Förderung bewilligt wird.
  3. Antrag bei der KfW stellen: Der Antrag wird online über das KfW-Kundenportal (Zuschussportal) gestellt. Du brauchst die Bestätigung des Energieberaters (BzA — Bestätigung zum Antrag) und den Liefervertrag mit Rücktrittsklausel.
  4. Bewilligung abwarten: Die KfW prüft den Antrag. Die Bearbeitungszeit liegt 2026 bei 4 bis 8 Wochen.
  5. Installation durchführen: Nach der Bewilligung kann die Installation beginnen.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Installation reichst du die Bestätigung nach Durchführung (BnD) des Energieberaters und die Rechnungen bei der KfW ein.
  7. Auszahlung: Der Zuschuss wird direkt auf dein Konto überwiesen.

Was kostet der Heizungstausch nach Förderung?

Hier eine realistische Kostenaufstellung für die gängigsten Heizsysteme nach Abzug der BEG-Förderung:

Luft-Wasser-Wärmepumpe

  • Investition (komplett installiert): 22.000 bis 38.000 Euro
  • Förderung bei 55 %: 12.100 bis 16.500 Euro (gedeckelt auf 30.000 Euro Förderbasis)
  • Eigenanteil: ca. 10.000 bis 22.000 Euro
  • Laufende Heizkosten pro Jahr: 800 bis 1.200 Euro

Pelletsheizung

  • Investition (komplett installiert): 20.000 bis 30.000 Euro
  • Förderung bei 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus: 10.000 bis 15.000 Euro
  • Eigenanteil: ca. 10.000 bis 15.000 Euro
  • Laufende Heizkosten pro Jahr: 1.000 bis 1.500 Euro

Fernwärmeanschluss

  • Investition (Anschluss + Übergabestation): 8.000 bis 15.000 Euro
  • Förderung bei 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus: 4.000 bis 7.500 Euro
  • Eigenanteil: ca. 4.000 bis 7.500 Euro
  • Laufende Heizkosten pro Jahr: je nach Tarif 1.200 bis 1.800 Euro

Im Vergleich: Eine neue Gasheizung kostet zwar nur 8.000 bis 12.000 Euro in der Anschaffung, wird aber nicht mehr gefördert und unterliegt der steigenden CO2-Abgabe — die laufenden Kosten steigen also jedes Jahr.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Kann ich die Förderung auch als Vermieter beantragen? Ja. Vermieter können die BEG-Förderung beantragen. Der Klimageschwindigkeitsbonus steht allerdings nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Vermieter erhalten also maximal 30 % Grundförderung + 5 % Effizienzbonus = 35 %.

Was passiert, wenn die KfW den Antrag ablehnt? Wenn du den Vertrag mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen hast, kannst du ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Deshalb ist die Rücktrittsklausel so wichtig. In der Praxis werden die meisten Anträge bewilligt, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Kann ich BEG-Förderung und KfW-Kredit kombinieren? Ja. Du kannst den BEG-Zuschuss (KfW 458) und den Ergänzungskredit (KfW 358/359) für dasselbe Projekt beantragen. Der Kredit deckt den Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses.

Gibt es noch Landesförderungen zusätzlich? Einige Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Programme an. Prüfe die Förderdatenbank deiner Stadt — zum Beispiel bieten München, Hamburg und Baden-Württemberg eigene Zuschüsse.

Häufige Fehler beim Förderantrag

  • Auftrag ohne Rücktrittsklausel erteilt: Wenn du den Heizungsbauer ohne aufschiebende Bedingung beauftragst, bevor der Förderantrag gestellt ist, verlierst du den Anspruch auf die gesamte Förderung.
  • Kein dena-Energieberater: Die BEG-Förderung verlangt einen Energieberater aus der offiziellen dena-Expertenliste. Jeder andere Berater zählt nicht.
  • Förderobergrenze vergessen: Die 70-Prozent-Grenze ist ein Maximum. Einzelne Boni lassen sich nicht darüber hinaus stapeln.
  • Fristen verpasst: Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung eingereicht werden.

Den richtigen Heizungsbauer finden

Der Heizungstausch ist ein komplexes Projekt, bei dem die Qualität der Ausführung über die langfristige Effizienz entscheidet. Worauf du achten solltest:

  • Meisterbetrieb mit Wärmepumpen-Erfahrung: Nicht jeder Heizungsbauer hat Erfahrung mit Wärmepumpen. Frag gezielt nach Referenzen und Herstellerzertifizierungen (Viessmann, Vaillant, Bosch, Stiebel Eltron).
  • Heizlastberechnung im Angebot: Ein seriöses Angebot enthält eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Ohne diese Berechnung wird die Wärmepumpe entweder zu groß oder zu klein dimensioniert.
  • Förderabwicklung kennen: Ein guter Betrieb weiß, wie die BEG-Förderung funktioniert, und formuliert den Vertrag gleich mit der richtigen Rücktrittsklausel.
  • Regionale Nähe: Wartung und Service sind bei einem lokalen Betrieb deutlich einfacher.

Nutze unseren Heizungstausch Kostenrechner, um die Kosten inkl. Förderung für dein Projekt zu berechnen.

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Fazit

Die Heizungsförderung in Deutschland ist 2026 so attraktiv wie nie: Bis zu 70 Prozent Zuschuss machen den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Pelletsheizung wirtschaftlich sehr interessant. Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt das freiwillige Handeln — wer wartet, bekommt ab 2029 weniger. Der wichtigste Schritt: Beauftrage einen dena-gelisteten Energieberater und stelle den KfW-Antrag, bevor du den Heizungsbauer endgültig beauftragst.

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